Zusammenarbeit mit den Eltern

Wir pflegen eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern im Rahmen einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft gemäß § 21 Abs. 1 KiföG M-V. Wir legen großen Wert auf vertrauensvolle Zusammenarbeit und schätzen offene und konstruktive Kommunikation.

Darüber hinaus haben die Eltern die Möglichkeit, ihre Interessen in Elternvertretungen zu vertreten. Der Elternrat für die Kita und den Hort wurde gewählt und stellt sich hier vor: