Zusammenarbeit mit den Eltern
Wir pflegen eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern im Rahmen einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft gemäß § 21 Abs. 1 KiföG M-V. Wir legen großen Wert auf vertrauensvolle Zusammenarbeit und schätzen offene und konstruktive Kommunikation.
Darüber hinaus haben die Eltern die Möglichkeit, ihre Interessen in Elternvertretungen zu vertreten. Es gibt sowohl einen Elternrat für Schule und Hort als auch einen Schulbeirat.